Tax-Compliance Vorsteuerabzug für in- und ausländische Eingangsrechnungen Ihrer Kreditoren-Buchhaltung und
Reisekostenabrechnungen
Nach wie vor werden deutsche Unternehmen kräftig zur Kasse gebeten, weil ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug
versagt. Sobald ein Rechnungsbeleg nicht alle geforderten Angaben enthält, kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. Häufig davon betroffen sind Bewirtungsbelege. Nicht selten werden
diese bei der Betriebsprüfung komplett gekippt und den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben zugeordnet.
Wir machen Ihren Belegen Beine
Formale Fehler in Rechnungsbelegen werden von uns zügig, gründlich und korrekt identifiziert. Belege, welche die gesetzlichen Angaben nicht erfüllen, lassen wir
umgehend vom Aussteller korrigieren. Sonderfälle nehmen wir besonders akribisch unter die Lupe und stimmen diese zeitnah mit unseren Kunden ab.
Mit unserer Kompetenz, gewonnen aus langjähriger Erfahrung und aus Erkenntnissen der täglichen Arbeit, entgehen Ihnen künftig keine erstattungsfähigen Aufwendungen
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